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Aktuelles

Start der Impfung gegen Schweinegrippe voraussichtlich am 28. Oktober

Staatssekretär Wolfgang Schild:

- Start der Impfung gegen Schweinegrippe voraussichtlich am 28. Oktober
- Impfkommission empfiehlt Impfung von Risikogruppen und von Schlüsselpersonal
- Impfstoff mit Verstärker hat breite Schutzwirkung
- Mit Anstieg der Erkrankungsfälle wird gerechnet - bislang 262 Fälle im Saarland
- Liste der Impfpraxen im Saarland

„Das Saarland wird voraussichtlich mit den Schutzimpfungen gegen die Neue-Influenza A/H1N1 Ende Oktober beginnen. Unser Ziel ist es, am 28. Oktober offiziell mit der Impfung zu starten", so Staatssekretär Wolfgang Schild.

„Derzeit laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren: personelle und logistische Vorbereitungen sind fast weitgehend abgeschlossen. Die Verteilung des Impfstoffes über Verteil-Apotheken ist ebenso organisiert wie die Verimpfung in Impfpraxen. Ich danke alle beteiligten Partnern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten. Unter Hochdruck mussten Impfvereinbarung und Verträge geschlossen werden. Alle Akteure haben mitgezogen. Das ist vorbildich", so Schild.

Staatssekretär Wolfgang Schild machte deutlich, dass die Diskussion um den Schweinegrippe-Impfstoff nicht gerechtfertigt sei. Alle zugelassenen Impfstoffe seien sicher. Bewusst habe sich das Saarland und alle anderen Bundesländern für den Impfstoff mit einem Verstärker ausgesprochen, weil dieser in der Lage sei, kurzfristig möglichst viele Bürger für einer Erkrankung zu schützen. Auch sei die Schutzwirkung größer als bei einem Impfstoff ohne Verstärker.

Auch wenn die Erkrankungen in Deutschland und im Saarland überwiegend milde verlaufen sind, wird chronisch kranken Menschen und immungeschwächten Personen von der Ständigen Impfkommission ebenso wie Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen oder Einrichtungen der Fürsorge eine Impfung empfohlen. Grundsätzlich könne die Impfung für jeden Bürger von Nutzen sein. Die Ständige Impfkommission weist darauf hin, dass die Impfung im Zweifelsfall nach individueller Nutzen-Risikoabwägung vorgenommen werden soll. Das gilt besonders für chronisch Kranke, Kinder und Schwangere.

Der neue Impfstoff ist, wie Arzneimittel allgemein, sicher und unterliegt der Zulassungspflicht gemäß dem Arzneimittelgesetz. Daher durchlaufen Impfstoffe ein Zulassungsverfahren, in dem neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde überprüft werden. Für die Zulassung ausschlaggebend ist dabei u.a. der Nachweis eines positiven Nutzen- Risiko-Verhältnisses. Die Zulassung und Anwendung eines Impfstoffes gegen die neue Influenza beruht auf der jahrelangen Erfahrung mit Grippeimpfstoffen und ergänzenden Untersuchungen von Musterimpfstoffen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass bei breiter Anwendung eines neuen Arzneimittels bislang unerwartete Nebenwirkungen entdeckt werden. Die Erfahrung zeigt, dass solche Nebenwirkungen - wenn überhaupt - sehr selten auftreten.

Seit den ersten Erkrankungsfällen in Mexiko im März diesen Jahres kam es im Saarland seit Anfang Juli - so Staatssekretär Wolfgang Schild - zu 262 bestätigten Fälle der Neuen-Influenza. „Die Erkrankungszahlen sind zwar in den letzten Wochen rückläufig gewesen, jedoch rechnen wir mit einem weiteren Anstieg in den kommenden Wintermonaten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne unter Tel. 0681-501-3181 zur Verfügung.

Aktuelle Infos unter: www.justiz-soziales.saarland.de



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