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Ärztekammer des Saarlandes
Haus der Ärzte
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Aktuelles

Neue Todesbescheinigung ab 1. Januar 2010

Zum 30. Juli 2009 wurde mit Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes das neue Bestattungs-recht in Kraft gesetzt.
 
Eine wesentliche Änderung hat das Bestattungsrecht im neu gefassten § 13 Abs. 3 erfahren, wonach nunmehr nicht nur mehr Notärzte des Rettungsdienstes grundsätzlich nicht zur Leichenschau verpflichtet sind und die Möglichkeit haben, eine vorläufige Todesbescheinigung auszustellen, sondern auch Ärzte, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausüben.

Hierzu zählen der Notdienst am Wochenende sowie der Hintergrunddienst nach Praxisschließung in der Woche.

Mit der Änderung des Bestattungsrechts ist auch eine Änderung der bisherigen Todesbescheinigung einhergegangen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 10 der Übergangsbestimmungen des neuen Bestattungsrechts die bisherige Todesbescheinigung sowie der bisherige vorläufige Todesschein nur bis zum 31. Dezember 2009 weiter verwandt werden durfte. Ab dem 01.01.2010 sind die neuen Bescheinigungen zu verwenden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei den entsprechenden Druckereien neue Todesbescheinigungen zu besorgen. Das Bestattungsgesetz finden Sie neben anderem Landesrecht unter: http://www.saarland.de/landesrecht.htm



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