AktuellesBeitragsrückerstattung 2008
Kammermitglieder, deren Beitragspflicht im Jahr 2010 nicht mehr besteht (z. B. Ärzte, die nicht mehr im Saarland tätig sind), haben nach § 8 Abs. 4 der Beitragsordnung die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragserstattung in Höhe von 10 % des für das Jahr 2008 festgesetzten Beitrags zu stellen. Der Antrag muss bis spätestens 02.06.2010 gestellt werden. |



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