Bestellung von Formularen für die Durchführung der Leichenschau
Wir wurden in der Vergangenheit von unseren Mitgliedern mehrfach darauf hingewiesen, dass es bei der einzigen im Saarland mit dem Druck von Formularen für die Leichenschau befassten Druckerei nicht unerhebliche Mindestabnahmemengen für die Bestellung gibt.
Da nunmehr auch der am hausärztlichen Notfalldienst teilnehmende Arzt befugt ist eine vorläufige Leichenschau durchzuführen, ist darüber hinaus die Bestellung zusätzlicher Formulare erforderlich. Für die Kolleginnen und Kollegen, welche nur eine geringe Anzahl von Leichenschauen durchführen, bieten wir daher an, sich in eine Liste bei der Ärztekammer eintragen zu lassen, damit wir ihren Namen an ebenfalls interessierte Kollegen weitergeben können, um sich zu einer Sammelbestellung zusammenzutun. Sofern Sie hieran interessiert sind, schicken Sie bitte ein kurzes Fax an die Rufnummer 0681 - 4003 - 337.
Für Rückfragen steht Ihnen der Justitiar der Ärztekammer - Herr Partzsch - unter der Rufnummer 0681 - 4003 - 270 telefonisch zur Verfügung.