AktuellesAnzeigepflicht gem. § 67 AMG - Arzneimittelherstellung durch Ärzte, Zahnärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen
Das Ministerium stellt zur Erstattung einer Anzeige gem. § 67 Abs. 2 AMG bzw. zur Beantragung einer Herstellungserlaubnis gem. den §§ 13, 20 b, oder 20 c AMG Merkblätter auf der Internetseite http://www.buergerdienste-saar.de zur Verfügung.Merkblatt zur Arzneimittelherstellung durch Ärzte, Zahnärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugten Personen: Anzeigeformular nach § 67 Abs. 2 AMG: |



Das Ministerium stellt zur Erstattung einer Anzeige gem. § 67 Abs. 2 AMG bzw. zur Beantragung einer Herstellungserlaubnis gem. den §§ 13, 20 b, oder 20 c AMG Merkblätter auf der Internetseite
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