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Aktuelles

Neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission

Saarbrücken, den 03.08.2010. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut auf ihrer Sitzung am 6. Juli 2010 eine Erweiterung der Indikationsgruppen um Schwangere und Personen mit neurologischen Grunderkrankungen in ihrer Empfehlung zur Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza und ein Ruhen der Empfehlung zur Schutzimpfung gegen die pandemische Influenza A(H1N1) 2009 beschlossen. Die neu gefassten Empfehlungen der STIKO werden in Kürze im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. 

Was die Umsetzung der Empfehlung zur saisonalen Influenza im Leistungsrecht der GKV anbetrifft, ist davon auszugehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bald einen diesbezüglichen Richtlinienbeschluss treffen wird, um gesetzlich Krankenversicherten, die den hinzugekommenen Indikationsgruppen angehören, zu Beginn der Impfsaison Rechtssicherheit zu geben. 

In Bezug auf die monovalente Schutzimpfung gegen pandemische Influenza A(H1N1), deren Empfehlung nunmehr ruht, wird es ab dem 1. August 2010 dagegen keinen Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten mehr geben, da die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) vom 19. August 2009 nach § 4 am 31. Juli 2010 außer Kraft tritt. 

 



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