AktuellesNeue Notfalldienstordnung
Zu den wesentlichen Änderungen der neuen Notfalldienstordnung zählen insbesondere
1. die Notfalldienstordnung und die Durchführungsbestimmungen zur Notfalldienstordnung wurden in einem Text zusammengefasst, um Doppeltregelungen des gleichen Sachverhalts zu vermeiden und mehr Rechtsklarheit herzustellen. 2. Der bisherige Hintergrunddienst, welcher als Vertretungsdienst organisiert war, wird aufgelöst und die Notfalldienstzeiten um die Zeiten des Hintergrunddienstes erweitert. 3. An Mittwoch- und Freitagnachmittagen wird ebenfalls ein Notfalldienst eingerichtet. 4. In den gebietsbezogenen Notfalldiensten, den Bereitschaftsdienstpraxen sowie den Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche, wird zusätzlich an allen Brückentagen ein Notdienst eingerichtet werden. Die Änderungen waren geboten, da die bisherige Regelung nicht mehr den Anforderungen an die Realität gerecht wird. Der bisher als Vertretungsdienst geregelte Hintergrunddienst ist auf Grund rückläufiger Arztzahlen nicht mehr zu gewährleisten. Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung war daher der Hintergrunddienst in einen der bisherigen Wochenenddienstregelung entsprechenden Bereitschaftsdienst umzuwandeln. Die Einrichtung eines Dienstes an Mittwoch- und Freitagnachmittagen sowie an Brückentagen, dient nicht zuletzt auch einer besseren Vereinbarung von Beruf und Familie und war ebenfalls vor dem Hintergrund rückläufiger Arztzahlen, insbesondere in ländlichen Gebieten, notwendig. Im bisherigen Hintergrunddienst und bei Absprachen an freien Nachmittagen war bisher für Fachärzte eine Vertretung nur durch einen fachgleichen Kollegen/in möglich. Im neugeschaffenen Notfalldienst ist wie bisher an den Wochendenden eine Vertretung durch einen zum Notfalldienst befähigten Kollegen jeder Fachrichtung möglich. Hier finden Sie die aktuelle Notfalldienstordnung. |



Zu den wesentlichen Änderungen der neuen Notfalldienstordnung zählen insbesondere
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