BehandlungsfehlerFeststellung von BehandlungsfehlernMögliche ärztliche Behandlungsfehler werden durch die Gutachterkommission der Ärztekammer des Saarlandes außergerichtlich und kostenfrei geprüft. Vermuten Sie durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung einen Schaden erlitten zu haben, können Sie dies durch die "Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Ärztekammer des Saarlandes" außergerichtlich und kostenfrei prüfen lassen. Es können grundsätzlich Behandlungen begutachtet werden, die innerhalb der letzten fünf Jahre bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus im Saarland stattgefunden haben. Ein entsprechender Antrag sollte schriftlich eingereicht werden. Ausführliche Informationen über die Aufgaben der Kommission und das Verfahren finden Sie hier. Ansprechpartner: Herr A. Wallé Telefon: (0681) 4003-285 Siehe auch: Satzung der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Ärztekammer des Saarlandes Merkblatt Gutachterkommission Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern: Ein Wegweiser |



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