Beiträge
Beiträge des Versorgungswerkes ab Januar 2012Pflichtbeiträgea) allgemein
- Beitragsbemessungsgrenze monatlich 5.600,00 Euro
- Beitragssatz ab 01.01.2012 19,6 %
b) angestellte Mitglieder
mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung,
bei Entgelt von 5.600 Euro/Mon. oder mehr
- monatlich ab 01.01.2012 1.097,60 Euro
- im Jahr 2012 insgesamt 13.171,20 Euro
c) niedergelassene Mitglieder
entrichten das 1,2fache des höchsten Angestelltenbeitrages
- monatlich ab 01.01.2012 1.317,12 Euro
- im Jahr 2012 insgesamt 15.805,44 Euro
d) 0,3facher höchster Angestelltenbeitrag
für Angestellte ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
- monatlich ab 01.01.2012 328,28 Euro
- im Jahr 2012 insgesamt 3.951,36 Euro
e) Mitglieder ohne ärztliche Tätigkeit
oder während Tätigkeiten, die nach SGB beitragsfrei sind
- monatlich ab 01.01.2012 keine Beitragspflicht
- im Jahr 2012 insgesamt keine Beitragspflicht
Freiwillige BeiträgeGrundsätzlich können freiwillige Zuzahlungen bis zu 1/3 des Pflichtbeitrages geleistet werden;
für 2012 also:
angestellte Mitglieder
- monatlich 365,87 Euro
- maximal jährlich 4.390,44 Euro
niedergelassene Mitglieder
- monatlich 439,04 Euro
- maximal jährlich 5.268,48 Euro
Beitragszahler nach Ziffer 1d)
- monatlich 109,76 Euro
- maximal jährlich 1.317,12 Euro
Mitglieder ohne Beitragspflicht
können freiwillig bis zum Beitrag nach Ziff. 1d) zahlen
- monatlich 329,28 Euro
- maximal jährlich 3.951,36 Euro
Ab dem Jahr, in dem das 56. Lebensjahr vollendet wird, ist die freiwillige Beitragszahlung begrenzt auf den durchschnittlichen Beitragsquotienten der Vorjahre.
Allgemeiner Steigerungsbetragbeträgt für 2012 98,78 Euro
Durch den Jahresbeitrag 2012 ergibt sich folgender Anspruchszuwachs pro Monat:
- höchster Angestelltenbeitrag um 98,78 Euro
- Beitrag für Niedergelassene um 118,54 Euro
- 0,3facher Angestelltenbeitrag um 29,64 Euro
Bei maximaler freiwilliger Beitragszahlung beträgt der Anspruchzuwachs pro Monat
- für angestellte Mitglieder 32,93 Euro
- für niedergelassene Mitglieder 39,51 Euro