BerufsrechtDie Grundlage des ärztlichen Berufsrechts ist in unserem Kammerbereich die Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes, die landesgesetzlich das Heilberufekammergesetz als Rechtsgrundlage hatDie Berufsordnung legt auf der Grundlage des ärztlichen Gelöbnisses die ethischen und moralischen Grundsätze des Arztberufs fest. Sie stellt konkrete Regeln zum Umgang mit Patienten auf und gibt als Berufsausübungsrecht den rechtlichen und organisatorischen Rahmen ärztlicher Berufsausübung vor. Aus dem ärztlichen Selbstverständnis heraus dem Wohl des Patienten zu dienen erfüllt sie gleichermaßen auch die Funktion einer Patientenschutznorm. Beratung: Die Abteilung Berufsrecht der Kammer steht Kammerangehörigen in allen berufsbezogenen rechtlichen Fragen mit kostenloser Beratung zur Verfügung. Hierzu zählt die arbeitsrechtliche Beratung bei Problemen niedergelassener Ärzte mit ihren Angestellten ebenso, wie Fragen angestellter Ärzte im Zusammenhang mit ihrem Anstellungsvertrag. Desweiteren stehen wir für allgemeine Vertragsfragen (z. B. Chefarztverträgen, Assistenzarztverträgen, Kooperationsverträgen), Fragen zur ärztlichen Darstellung in der Öffentlichkeit (Werbung), Fragen zur ärztlichen Schweigepflicht, der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ), etc. kostenlos unseren Kammermitgliedern zur Verfügung. Berufsaufsicht: Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erfüllt die Ärztekammer im Rahmen der Selbstverwaltung auch staatliche Aufgaben. Hierbei untersteht sie der Rechtsaufsicht des Minsteriums für Gesundheit und Verbraucherschutz. Hierzu zählt die Ausübung der Berufsaufsicht, die ebenfalls in die Zuständigkeit der Abteilung Berufsrecht fällt. Aufgabe der Kammer bei Ausübung der Berufsaufsicht ist es vermeintlichen Verstößen gegen die Berufsordnung nachzugehen und sofern ein solcher sich bestätigt, die im Heilberufekammergesetz beschriebenen Rechtsfolgen herbeizuführen. Eine solche kann neben einer förmlichen Rüge die Antragstellung auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens als "Ultima Ratio" sein. Ausgewählte Gerichtsurteile zum Berufsrecht: Verletzung ärztlicher Berufspflichten durch Annahme einer Schenkung: Urteil des Ärztegerichtshofes des Saarlandes vom 25.8.2010 |



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