e-arztausweisAusgabe des elektronischen Arztausweises ab April 2013Der elektronische Arztausweis ist die Eintrittskarte in die Gesundheitstelematik. Denn ohne den elektronischen Arztausweis (eA) können die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden. Wesentliches Element des elektronischen Arztausweises ist ein Mikroprozessorchip der neuesten Generation mit folgenden Funktionen:
Weitere Informationen und Auskünfte von Seiten der Geschäftsstelle der Abt. Ärzte erteilt Frau Dahlem-Kamjunke (Tel.: 0681/4003-299). Ausgabe des Ausweises und Kosten Die Bereitstellung der elektronischen Funktionen erfolgt durch sog. Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA). Gegenwärtig ist nur ein ZDA am Markt tätig, die medisign GmbH. Sämtliche Leistungen der Ärztekammer im Rahmen der Beantragung des Ausweises sind für die Kammerangehörigen kostenfrei. Der ZDA hingegen erhebt für die Bereitstellung der elektronischen Funktionen eine Monatsgebühr von 7,90 €. Der ZDA wird den Ausweis auf Anforderung der Ärztekammer herstellen und direkt an den Antragsteller übersenden. Der herkömmliche Ausweis in Papierform kann aber nach wie vor neu beantragt und verlängert werden. Basisinformationen zu diesem Thema bietet Ihnen die Bundesärztekammer auf ihrer Homepage: |



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