Med. FachangestellteInformationen für ArzthelferinnenDie Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Am 1. August 2006 tritt eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Der Ausbildungsberuf zur Medizinischen Fachangestellten löst die bisherige Ausbildung zur Arzthelferin ab. Ziel der neuen Ausbildungsverordnung ist es, das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten an die Erfordernisse der modernen Patientenversorgung anzupassen und die Berufsbezeichnung zu modernisieren. Verordnung für die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten In der Ausbildungsverordnung werden die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild sowie weitere organisatorische Einzelheiten z.B zum Prüfungsinhalt und -ablauf geregelt. Pensionskasse der Gesundheitsberufe Köln, den 31.12.2002: Die mehr als 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen bekommen eine eigene Pensionskassenversorgung für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Wichtige Hinweise für den ausbildenden Arzt Rahmenbedingungen, die bei der Ausbildung der Arzthelferin zu beachten sind. |



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