MitgliedschaftDer Ärztekammer des Saarlandes gehören als Pflichtmitglieder alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte an, die im Saarland ihren Beruf ausüben. Berufsangehörige die ihren Beruf nicht ausüben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben, steht der freiwillige Beitritt offen.Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verlegen und dort ihre Hauptwohnung nehmen, können freiwillige Mitglieder bleiben. Kammermitglieder müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der Ärztekammer anmelden. Sie erhalten hier alle Informationen zur An- und Abmeldung, Änderung Ihrer Meldedaten, Ausstellung von Arztausweisen, Kammerbeitrag, Beitragsordnung und Selbstveranlagung. • Neuanmeldung • Kammerbeitrag 2010
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