Prüfungen
Winterprüfung 2012/2013
| schriftlicher Teil: |
03./04.12. 2012 |
| praktischer Teil: |
ab 10.01.2013 |
| Anmeldeschluss: |
19.10.2012 |
| Prüfungsgebühr: |
100,--€ |
| Beginn: |
08:00 Uhr |
Zwischenprüfung 2013
| Termin: |
06.03.2013 |
| Anmeldeschluss: |
25.01.2013 |
| Prüfungsgebühr: |
13,--€ |
| Beginn: |
KBBZ Neunkirchen: 13:30 Uhr |
| |
KBBZ Saarlouis: 13:30 Uhr |
| |
KBBZ Halberg: 13:30 Uhr |
Sommerprüfung 2013
| schriftlicher Teil: |
15./16.04. 2013 |
| praktischer Teil: |
ab 27.05. 2013 |
| Anmeldeschluss: |
08.02. 2013 |
| Prüfungsgebühr: |
100,--€ |
| Beginn: |
08:00 Uhr |
Winterprüfung 2013 / 2014
| schriftlicher Teil: |
02. / 03.12. 2013 |
| praktischer Teil: |
ab 09.01. 2014 |
| Anmeldeschluss: |
18.10. 2013 |
| Prüfungsgebühr: |
100,--€ |
| Beginn: |
8:00 Uhr |
Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung stellt die Ärztekammer rechtzeitig zur Verfügung. Die Anmeldung ist vom ausbildenden Arzt und von der Auszubildenden zu unterschreiben und bei der Ärztekammer einzureichen.
Zulassung zur AbschlussprüfungDie Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt durch die Ärztekammer des Saarlandes. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Antragsformular auf Zulassung zur Abschlussprüfung
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Möglichkeit, vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule gem. § 45 Berufsbildungsgesetz gegeben, wenn die Leistungen dies rechtfertigen.
Antragsformular zur vorzeitigen Zulassung zur Prüfung
Der Ärztekammer sind vorzulegen:
zur vorzeitigen Zulassung 6 Monate vor Beendigung der Ausbildung:
- Antragsformular
- Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes
- Berufsschulzeugnis mit einem Notendurchschnitt der berufsbezogenen
Lernbereiche von mindestens 2,0
Externen-Prüfung
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
(§ 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz)
Voraussetzung:
mindestens 4 1/2 Jahre Tätigkeit im Beruf der Arzthelferin/Medizinischen Fachangestellten in Vollzeit.
Prüfungsgrundlage ist die Prüfungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes für die Abschlussprüfung des / der Medizinischen Fachangestellten.