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Ärztekammer des Saarlandes
Hafenstraße 25
66111 Saarbrücken
Tel: (0681) 4003-0
Fax. (0681) 4003-340
eMail: info-aeks@aeksaar.de
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des Saarlandes

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Prüfungen

 Winterprüfung 2012/2013

schriftlicher Teil: 03./04.12. 2012
praktischer Teil: ab 10.01.2013
Anmeldeschluss: 19.10.2012
Prüfungsgebühr: 100,--€
Beginn: 08:00 Uhr


Zwischenprüfung 2013

Termin: 06.03.2013
Anmeldeschluss: 25.01.2013
Prüfungsgebühr: 13,--€
Beginn: KBBZ Neunkirchen:  13:30 Uhr
  KBBZ Saarlouis:      13:30 Uhr
  KBBZ Halberg:        13:30 Uhr


Sommerprüfung 2013                               

schriftlicher Teil: 15./16.04. 2013
praktischer Teil: ab 27.05. 2013
Anmeldeschluss: 08.02. 2013
Prüfungsgebühr: 100,--€
Beginn: 08:00 Uhr

Winterprüfung 2013 / 2014 

schriftlicher Teil: 02. / 03.12. 2013
praktischer Teil: ab 09.01. 2014 
Anmeldeschluss: 18.10. 2013
Prüfungsgebühr: 100,--€
Beginn: 8:00 Uhr
  
Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung stellt die Ärztekammer rechtzeitig zur Verfügung. Die Anmeldung ist vom ausbildenden Arzt und von der Auszubildenden zu unterschreiben und bei der Ärztekammer einzureichen.

Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt durch die Ärztekammer des Saarlandes. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Antragsformular auf Zulassung zur Abschlussprüfung 

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Möglichkeit, vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule gem. § 45 Berufsbildungsgesetz gegeben, wenn die Leistungen dies rechtfertigen.
Antragsformular zur vorzeitigen Zulassung zur Prüfung

Der Ärztekammer sind vorzulegen:
zur vorzeitigen Zulassung 6 Monate vor Beendigung der Ausbildung:
- Antragsformular
- Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes
- Berufsschulzeugnis mit einem Notendurchschnitt der berufsbezogenen
  Lernbereiche von mindestens 2,0

Externen-Prüfung
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. 
(§ 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz)

Voraussetzung:
mindestens 4 1/2 Jahre Tätigkeit im Beruf der Arzthelferin/Medizinischen Fachangestellten in Vollzeit.

Prüfungsgrundlage ist die Prüfungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes für die Abschlussprüfung des / der Medizinischen Fachangestellten.


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