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Ärztekammer des Saarlandes
Hafenstraße 25
66111 Saarbrücken
Tel: (0681) 4003-0
Fax. (0681) 4003-340
eMail: info-aeks@aeksaar.de
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Qualitätssicherung

Informationen zur ärztlichen Qualitätssicherung:

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
http://www.aezq.de

Das ÄZQ ist das Kompetenzzentrum von BÄK und KBV für med. Leitlinien, Patienteninformationen und Patientensicherheit.

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)
www.bqs-online.com

Seit 2001 leitet und koordiniert die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung in den deutschen Krankenhäusern nach § 137 Sozialgesetzbuch V.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ((IQWIG)
www.iqwig.de

Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer Leistungen für den Patienten untersucht.

Gemeinsamer Bundesausschuss
www.g-ba.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kranken-häuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e.V. (GQMG)
www.gqmg.de

Die GQMG bietet aktuelle Informationen zum Themenkomplex Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

 

Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung nach der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung:

Eine Ärztliche Stelle überprüft Röntgen-, nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Einrichtungen. Sie hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Verringerung der Strahlenexposition zu geben.
Informationen zur Qualitätssicherung:

  • Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
     (Download im PDF-Format)
  • Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie (Download im PDF-Format)
  • Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass: 
    (Download im PDF-Format)
  • Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005
    (Download im PDF-Format)
  • Strahlenschutz, weitere Informationen 
  • Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren,
    Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK)

Patientensicherheit: Berichts- und Lernsysteme für Ärzte
Berichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin
www.CIRSmedical.de

Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen
www.jeder-fehler-zaehlt.de

Medizinprodukte

Seit dem 1. Januar 2002 wurden die Regelungen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung konkretisiert. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat Arbeitsmaterialien entwickelt, welche den zusätzlichen Aufwand für Arztpraxen möglichst gering halten sollen.

Anzeigepflicht gem. § 67 AMG - Arzneimittelherstellung durch Ärzte, Zahnärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen.

Durch die neue Rechtslage ist diese Art der Herstellung nach § 67 AMG anzeigepflichtig und unterliegt der arzneimittelrechtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden. Zuständige Behörde für die Anzeige ist im Saarland das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat B3, Ursulinenstraße 8 - 16, 66111 Saarbrücken.

Das Ministerium stellt zur Erstattung einer Anzeige gem. § 67 Abs. 2 AMG bzw. zur Beantragung einer Herstellungserlaubnis gem. den §§ 13, 20 b, oder 20 c AMG Merkblätter auf der Internetseite http://www.buergerdienste-saar.de zur Verfügung.

Merkblatt zur Arzneimittelherstellung durch Ärzte, Zahnärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugten Personen:

Anzeigeformular nach § 67 Abs. 2 AMG: 

 

 

 

 

 

 

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