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Ärztekammer des Saarlandes
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Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizinische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers sind in § 11 der FeV geregelt. Insbesondere für Berufskraftfahrer gelten besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung.

Die FeV bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers - zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen - die Vorlage eines Gutachtens anordnen kann.

Die Behörde bestimmt auch ob das Gutachten von einem für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erteilt werden soll. Folgende Ärzte erfüllen die geforderte Qualifikation:

• Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung
• Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
• Facharzt für Rechtsmedizin
• Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
• Facharzt mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation"


Die „Verkehrsmedizinische Qualifikation" erwirbt der Facharzt durch die Teilnahme an einem 16-stündigen Kurscurriculum.

Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet Untersuchungen und Begutachtungen unterschiedlichen Inhalts und durch unterschiedlich qualifizierte Ärzte:

• Sehtest
• augenärztliche Untersuchung
• ärztliche Begutachtung
• Begutachtung auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörden
• betriebs- oder arbeitsmedizinische Gutachten mit leistungspsychologischer Untersuchung
• medizinisch-psychologisches Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung

Die nachfolgende Tabelle soll ihnen helfen, einen Überblick über vorgeschriebene Untersuchungen bzw. Nachweise der körperlichen und geistigen Fahreignung nach FeV zu erhalten.

Untersuchungsanlass           Art der Untersuchung und       
       Bescheinigung
Wer darf untersuchen            
Erteilung der Fahrerlaubnis
(FE) für Klassen A, A1, B, BE,
M, L, T
           Sehtest amtlich anerkannte Sehstelle,
Augenarzt
Eerteilung und Verlängerung
der FE für die Klassen:
C, C1, CE, C1E, D, D1, DE,
D1E, und zur
Fahrgastbeförderung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5, FeV)
und
Zeugnis zur Begutachtung über eine
augenärztliche Untersuchung
(Anlage 6, FeV)
jeder Arzt



Augenärzte

Zusaätzlich erforderlich für:
- Erteilung der FE für
   D,D1,DE, D1E, und
   Fahrgastbeförderung
- Verlängerung der FE für   D, D1, DE, D1E am dem
  50. Lebensjahr
- Verlängerung der FE für 
  Fahrgastbeförderung ab 
  dem 60. Lebensjahr

Gutachten für die geistige




Eignunguntersucht werden:
Belastbarkeit,Orientierungsleistung
Konzentrationsleistung,
Aufmerksamkeit, und Reaktionfähigkeit


FA für Arbeitmedizin
oder
Betriebsmediziner
oder
Begutachtungsstelle für Fahreignung
(ehem. medizinisch-
psychologische
Untersuchungsstelle)
bei allen wenn Zweifel an der Eignung besteht Gutachten über die körperliche und/oder geistige Eignung

Behörde bestimmt ob:

  • FA mit verkehrsmed. Qualifikation
  • Arzt von Gesundheitsamt oder offentlicher Verwaltung
  • FA für Arbeitmedizin oder Betriebsmediziner
  • Alternativ: Beratungstelle für Fahreignung
Wiedererlangung der FE
nach deren Entzug
und
Erteilung einer FE für
Minderjährige
Gutachten über die körperliche und geistige Eignung medizinsch-psychologisches Gutachten der Beratugnsstelle für Fahreignung

Formular gemäß Muster der Anlage 5 FE - ärztliche Untersuchung

Formular gemäß Muster der Anlage 6 Nr. 2.1 FE - weitergehende Untersuchung

Formular gemäß Muster der Anlage 6 Nr. 2.2 FE - augenärztliche Untersuchung

Liste der Führerscheinstellen im Saarland

Liste der Ärzte mit "Verkehrsmedizinischer Qualifikation"
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