Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers sind in § 11 der FeV geregelt. Insbesondere für Berufskraftfahrer gelten besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung.
Die FeV bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers - zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen - die Vorlage eines Gutachtens anordnen kann.
Die Behörde bestimmt auch ob das Gutachten von einem für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erteilt werden soll. Folgende Ärzte erfüllen die geforderte Qualifikation:
• Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung
• Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
• Facharzt für Rechtsmedizin
• Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
• Facharzt mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation"
Die „Verkehrsmedizinische Qualifikation" erwirbt der Facharzt durch die Teilnahme an einem 16-stündigen Kurscurriculum.
Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet Untersuchungen und Begutachtungen unterschiedlichen Inhalts und durch unterschiedlich qualifizierte Ärzte:
• Sehtest
• augenärztliche Untersuchung
• ärztliche Begutachtung
• Begutachtung auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörden
• betriebs- oder arbeitsmedizinische Gutachten mit leistungspsychologischer Untersuchung
• medizinisch-psychologisches Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
Die nachfolgende Tabelle soll ihnen helfen, einen Überblick über vorgeschriebene Untersuchungen bzw. Nachweise der körperlichen und geistigen Fahreignung nach FeV zu erhalten.
| Untersuchungsanlass |
Art der Untersuchung und Bescheinigung |
Wer darf untersuchen |
Erteilung der Fahrerlaubnis (FE) für Klassen A, A1, B, BE, M, L, T |
Sehtest |
amtlich anerkannte Sehstelle, Augenarzt |
Eerteilung und Verlängerung der FE für die Klassen: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, und zur Fahrgastbeförderung |
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5, FeV) und Zeugnis zur Begutachtung über eine augenärztliche Untersuchung (Anlage 6, FeV)
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jeder Arzt
Augenärzte |
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Zusaätzlich erforderlich für: - Erteilung der FE für D,D1,DE, D1E, und Fahrgastbeförderung - Verlängerung der FE für D, D1, DE, D1E am dem 50. Lebensjahr - Verlängerung der FE für Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
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Gutachten für die geistige
Eignunguntersucht werden: Belastbarkeit,Orientierungsleistung Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit, und Reaktionfähigkeit
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FA für Arbeitmedizin oder Betriebsmediziner oder Begutachtungsstelle für Fahreignung (ehem. medizinisch- psychologische Untersuchungsstelle) |
| bei allen wenn Zweifel an der Eignung besteht |
Gutachten über die körperliche und/oder geistige Eignung |
Behörde bestimmt ob:
- FA mit verkehrsmed. Qualifikation
- Arzt von Gesundheitsamt oder offentlicher Verwaltung
- FA für Arbeitmedizin oder Betriebsmediziner
- Alternativ: Beratungstelle für Fahreignung
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Wiedererlangung der FE nach deren Entzug und Erteilung einer FE für Minderjährige |
Gutachten über die körperliche und geistige Eignung |
medizinsch-psychologisches Gutachten der Beratugnsstelle für Fahreignung |
Formular gemäß Muster der Anlage 5 FE - ärztliche UntersuchungFormular gemäß Muster der Anlage 6 Nr. 2.1 FE - weitergehende UntersuchungFormular gemäß Muster der Anlage 6 Nr. 2.2 FE - augenärztliche UntersuchungListe der Führerscheinstellen im SaarlandListe der Ärzte mit "Verkehrsmedizinischer Qualifikation"