VersorgungswerkAufgaben, Mitgliedschaft und Leistungsberechnung des VersorgungswerkesDie wesentliche Aufgabe des Versorgungswerkes besteht darin, bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit, im Alter und nach dem Tode des Mitgliedes für seine Familie eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Auf die Leistungen des Versorgungswerkes besteht ein Rechtsanspruch. Im Folgenden informieren wir Sie über Mitgliedschaft, Beitragszahlungen, Leistungsarten und -berechnungen. Beiträge und Leistungen des Versorgungswerkes ab Januar 2012 Rechenschaftsberichte Rechenschaftsberichte des Versorgungswerkes der Ärztekammer des Saarlandes Satzung des Versorgungswerkes Strukturelle Veränderungen beim Versorgungswerk geplant Bericht über die Vertreterversammlung am 23.11.11 (SÄB) Referat von Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der ABV zum Thema Teilrechtsfähigkeit |



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