EthikkommissionNach den Bestimmungen des § 5 des Saarländischen Heilberufe-Kammergesetzes errichtet die Ärztekammer eine Ethikkommission zur Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte von Forschungen am Menschen.Die Kommission hat die Aufgabe, im Saarland tätige Ärzte und Zahnärzte auf deren Wunsch hinsichtlich der ethischen und rechtlichen Implikationen geplanter Forschungsvorhaben am Menschen zu beraten und nach Vorlage eines Forschungsvorhabens eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sie nimmt insbesondere die Aufgaben gemäß § 40 Abs. 1 Arzneimittelgesetz und § 17 Medizinproduktegesetz wahr. Verantwortlich für Planung und Durchführung des Forschungsvorhabens bleibt der zuständige ärztliche bzw. zahnärztliche Leiter des Vorhabens. Die Kommission gibt dem Arzt bzw. Zahnarzt lediglich eine Hilfestellung bei derArbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen Beurteilung ethischer und rechtlicher Gesichtspunkte. Statut der Ethikkommission bei der Ärztekammer des Saarlandes Checkliste für Anträge an die Ethik-Kommission der Ärztekammer des Saarlandes bei multizentrischen Prüfungen nach der 12. AMG-Novelle. Bei Federführung der Ethik-Kommission erbitten wir die Unterlagen in 12-facher Ausfertigung, als beteiligte Ethik-Kommission in einfacher Ausfertigung. Checkliste für die Probandeninformation zur Erlangung der Einwilligung in die wissenschaftliche Verwendung von Blut- bzw. Gewebeproben. Muster einer Datenschutzerklärung Information und Einwilligungserklärung zur Genotypisierung (Muster) |



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