Mit Datum vom 04.06.2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten.
Zahlreiche Anfragen der saarländischen Ärzteschaft haben gezeigt, dass große Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Auswirkungen der neu geschaffenen gesetzlichen Vorschriften besteht.
Die Vorstände von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung haben daher beschlossen, durch die Schaffung einer gemeinsamen Clearingstelle ihren Mitgliedern ein Beratungsangebot an die Hand zu geben. Die Clearingstelle setzt sich zusammen aus den Mitarbeitern der Rechtsabteilungen beider Körperschaften.
Aufgabe der Clearingstelle wird sein, Fragestellungen mit Bezug zu den neuen Korruptionstatbeständen zu beantworten.
Hierzu hat jedes Mitglied die Möglichkeit, bestehende oder neu entworfene Verträge bei der Clearingstelle zur Begutachtung einzureichen. Die Verträge werden unter berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Aspekten auf ihre Rechtskonformität geprüft. Soweit möglich erfolgen auch Empfehlungen mit Blick auf die strafrechtlichen Korruptionstatbestände.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Begutachtung durch die Clearingstelle die anwaltliche Beratung nicht ersetzt. Insbesondere erfolgt keine juristische Prüfung von arbeits-, miet-, gesellschaftsrechtlichen oder anderen zivilrechtlichen Fragestellungen.
Die Vertretung durch einen Rechtanwalt vor der Clearingstelle ist möglich und erwünscht. Anfragen an die Clearingstelle richten Sie bitte unter Verwendung der Formulare an deren Geschäftsstelle.