Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung erfolgt nach der „Richtlinie Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung“. Diese Richtlinie wurde durch Rundschreiben des Bundesumweltministeriums vom 27.06.2012 – RS II 4 – 11603/01 – GMBl 2012, S. 724) geändert. Die Regelungen der neuen Richtlinie sind ab dem 01.09.2012 anzuwenden.