Die Impfkommission für Härtefälle setzt sich aus dem Präsident der Ärztekammer, einer ärztlichen Vertreterin beziehungsweise einem ärztlichen Vertreter mit medizinethischem Sachverstand, einer Person mit der Befähigung zum Richteramt sowie zwei Abgeordneten des Landtags des Saarlandes zusammen. Aufgabe der Kommission ist es, die bevorzugte Berücksichtigung zur Impfung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten sowie eine mögliche Höherpriorisierung innerhalb der im Rahmen der Impfverordnung des Bundes bestehenden Priorisierungsgruppen zu überprüfen. Dies gilt auch für die Personengruppe, die nach der aktuell geltenden Impfverordnung keiner Priorisierungsgruppe angehören, jedoch aufgrund bestehender, besonderer gesundheitlicher Beschwerden eine Priorisierung anstreben.
Alle Infos, Kontaktdaten und Formulare unter:
www.saarland.de/impfkommission
Geschäftsstelle Saarländische Impfkommission für Härtefälle, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Tel: +49 681 501-4422
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Beizufügen sind persönliche Angaben der jeweiligen Person sowie eine kurze Begründung der besonderen gesundheitlichen Situation. Auch müssen ärztliche Unterlagen als Nachweis des Härtefalls und der besonderen gesundheitlichen Situation, die ein bestehendes besonders hohes Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus darlegen, vorgelegt werden. Die ärztlichen Unterlagen dürfen nicht älter als vier Wochen sein. Zusätzlich muss der Vorlage der Unterlagen zugestimmt werden und darüber hinaus eine Schweigeentbindungserklärung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes beigefügt werden. Die Beschlussfassung der Impfkommission erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen, die fachlich von der Kommission bewertet werden.