Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen an die aktuelle gesetzliche Lage angepasst.
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der Regelungen nach § 28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind.
Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 09.05.2022) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-humanmed zu finden.
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