Die Gebühren richtigen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung, §1 Gegenstand und Höhe der Gebühren, Satz 12 Beratung von Ärzten gem. § 15 Abs. 1 der Berufsordnung.
Die Gebühren richtigen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung, §1 Gegenstand und Höhe der Gebühren, Satz 12 Beratung von Ärzten gem. § 15 Abs. 1 der Berufsordnung.