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Curriculare Fortbildungen

Die strukturierte curriculare Fortbildung bildet eine zusätzliche Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung.

Als strukturierte curriculare Fortbildung wird eine ärztliche interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme anerkannt, die nach einem vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossenen Curriculum durchgeführt wird. Dabei müssen Lernziele und Inhalte, Methoden und Strategien sowie die Evaluation und der Zeitrahmen den Vorgaben des jeweiligen Curriculums entsprechen.

-> Aktuelle BÄK-Curricula - Bundesärztekammer

Zur Regelung der Anerkennung einer Curricularen Fortbildung im Saarland sowie der Erteilung einer Kammerbescheinigung und der Ankündigungsfähigkeit der erworbenen Qualifikation hat der Vorstand der Abteilung Ärzte der Ärztekammer für das Saarland auf der Grundlage des § 10a der Fortbildungsordnung die Richtline zur Anerkennung Curricularer Fortbildungen beschlossen:

-> Richtlinie

Anerkennung einer curricularen Fortbildung

Die Anerkennung eines Kurses als strukturierte curriculare Fortbildung muss im Vorfeld durch den Veranstalter bei der zuständigen Ärztekammer beantragt werden.

Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich der Kurs stattfindet.

-> Antrag auf Anerkennung einer curricularen Fortbildung 

Kammerbescheinigungen

Kammermitglieder der Landesärztekammer Saarland erhalten auf Antrag und nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung, sowie dem Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Lernerfolgskontrolle eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der strukturierten curricularen Fortbildung (Fortbildungszertifikat).

Die Bescheinigung der Ärztekammer Saarland über den erfolgreichen Abschluss einer strukturierten curricularen Fortbildung, bildet die Grundlage der Ankündigungsfähigkeit der erworbenen Qualifikation.  

Die durch die curriculare Fortbildung erworbene Qualifikation ist gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 2 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes im Rahmen der beruflichen Kommunikation als eine nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikation grundsätzlich ankündigungsfähig.

-> Antrag auf Ausstellung eines Kammerzertifikats

Derzeit durch die Landesärztekammer Saarland anerkannte Curriculare Fortbildungen:

-> Antibiotic Stewardship (ABS) – Modul I „ABS-beauftragter Arzt“
Leitung: Prof. Dr. Christof Schenkel-Häger
Veranstalter: Marienhaus Kliniken GmbH

Kurstermin: 01.09. – 26.11.2025

Kontakt: Pia.goergen@marienhaus.de

 

-> Antibiotic Stewardship (ABS) – Modul III „Rationale Antiinfektivastrategien“
Leitung: Prof. Dr. Dr. Sören Becker
Veranstalter: Universitätsklinikum des Saarlandes

Kurstermin: 14.05. – 16.05.2025

Kontakt: Eveline.Paessler@uks.eu

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen

Anerkennung einer Curricularen Fortbildung
Amélie Jung
Tel.: 0681/4003-280
Fax: 0681/4003-340
E-Mail: weiterbildung@aeksaar.de

Ausstellung einer Kammerbescheinigung
Tanja Bauer
Tel.: 0681/4003-214
Fax: 0681/4003-340
E-Mail: tanja.bauer@aeksaar.de

 

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Fax: +49 681 4003-340
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