„Der Klimawandel ist die größte globale Gesundheitsbedrohung im 21. Jahrhundert“, schrieb das Fachjournal The Lancet bereits im Jahr 2009. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Expert:innen zufolge werden die Herausforderungen des Gesundheitswesens aufgrund von Belastungen durch häufigere Hitzewellen, neue Infektionskrankheiten und die Folgen von Umweltkatastrophen in den kommenden Jahren weiter zunehmen.
Schon jetzt sterben jedes Jahr Tausende Menschen in Deutschland an den Folgen von Hitze. Ärzt:innen müssen sich mit diesen neuen Herausforderungen auseinandersetzen, um ihre Patient:innen bestmöglich betreuen zu können. Es wird erwartet, dass sich beispielsweise die Hitzetage in Zukunft verdoppeln oder sogar verdreifachen werden.
Die Ärzteschaft wirbt mit vielen anderen Organisationen für mehr Anstrengungen beim konkreten Hitzeschutz. Infolge der Hitzeaktionstage der vergangenen wurden bereits einige Schritte zur Verbesserung des gesundheitlichen Hitzeschutzes ergriffen. Insbesondere vulnerable Personengruppen, wie ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Säuglinge, Schwangere und Kinder, sind durch hohe Temperaturen gesundheitlich stark gefährdet. Aber neben den Auswirkungen der Hitze auf die körperliche Gesundheit sind auch solche auf die psychische Gesundheit sowie indirekte Auswirkungen, wie etwa auf die Wirksamkeit von Medikamenten, zu berücksichtigen.
Kurz vor dem dritten Hitzeaktionstag am 4. Juni 2025 wurden die fünf Forderungen an die Politik angepasst:
- Hitzeschutz vor Ort muss als Aufgabe verbindlich gemacht und ausreichend durch Bund und Länder finanziell und personell unterstützt werden.
- Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen müssen bei der Entwicklung und Umsetzung der Hitzeschutzstrategien eingebunden werden.
- Der Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit muss sektorenübergreifend weiterentwickelt und umgesetzt werden.
- Hitze muss als zentrale Herausforderung im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz integriert werden.
- Ein umfassendes Klimaschutzsofortprogramm zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele muss vorgelegt werden.