Auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 Satz 1 Saarländisches Heilberufekammergesetz haben die ärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes mit Genehmigung der Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 25.04.2012 die nachstehende Satzung beschlossen, die mit Bescheid des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 25.06.2012 genehmigt wurde.