Berufsangehörige die ihren Beruf nicht ausüben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben, steht der freiwillige Beitritt offen. Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verlegen und dort ihre Hauptwohnung nehmen, können freiwillige Mitglieder bleiben.