Der Ärztekammer des Saarlandes gehören als Pflichtmitglieder alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (https://www.zahnaerzte-saarland.de/) an, die im Saarland ihren Beruf ausüben.
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf nicht ausüben, nicht bereits Pflichtmitglied einer Kammer eines anderen Landes sind und ihre Hauptwohnung im Saarland begründet haben, sind ebenso Pflichtmitglied der Ärztekammer.
Kammermitglieder müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der Ärztekammer anmelden.