Der Ärztekammer des Saarlandes gehören als Pflichtmitglieder alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (https://www.zahnaerzte-saarland.de/) an, die im Saarland ihren Beruf ausüben.
Kammermitglieder müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der Ärztekammer anmelden.