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Medizinische Behandlung ukrainischer Flüchtlinge

 

Im Zuge der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Flüchtlingsbewegungen haben bereits erste Ukrainerinnen und Ukrainer das Saarland erreicht.

Um den ankommenden Menschen, die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, eine medizinische Versorgung anbieten zu können, bei der die Kommunikation möglichst in ihrer Muttersprache erfolgen kann,  arbeiten zahlreiche Akteure des saarländischen Gesundheitswesens bereits daran, relevante Sprachkenntnisse in den Praxen und Krankenhäusern abzufragen. 

Hier finden Sie hilfreiche Informationen: 

  • Arztsuche der KV Saarland (Arzt-Suchmaschine, Sprachauswahl Russisch)
  • Praxen mit russischen / ukrainischen Sprachkenntnissen (KV Saarland)
  • Informationen der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
  • Infografik "Arzt-Patientengespräch" in Ukrainisch und Russisch (Netzwerk Patientensicherheit für das Saarland) 

 

Sollten Sie als Ärztin / Arzt über ukrainische oder russische Sprachkenntnisse verfügen und sich nicht in einer der genannten Listen wiederfinden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: 0681 / 4003 -274.

Die medizinische und psychotherapeutische Versorgung sowie die Arznei- und Hilfsmittelversorgung von Vertriebenen aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zuständig für die Ausstellung der hierzu benötigten Behandlungsscheine bzw. Genehmigungen sind die Sozialämter des jeweiligen Landkreises / des Regionalverbandes:

  • Landkreis Merzig-Wadern
  • Landkreis Neunkirchen
  • Landkreis Saarlouis
  • Landkreis St. Wendel
  • Regionalverband Saarbrücken
  • Saarpfalz-Kreis

Veröffentlichungsdatum

16.03.2022

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