Da der eArztausweis in der digitalen Welt die o. g. weitreichenden Einsatzmöglichkeiten hat, ist seine Ausgabe unter hohen Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Eine sichere Identifizierung des antragstellenden Arztes / der antragstellenden Ärztin ist – neben der sicheren Auslieferung – Voraussetzung für den Erhalt eines eArztausweises. Ihre Ärztekammer ist zwar per Gesetz für die Herausgabe der eArztausweise zuständig, die notwendige technische Infrastruktur wird jedoch von zugelassenen sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) angeboten. Diese VDA produzieren konform zur eIDAS-Verordnung der EU die Ausweise und betreiben die Infrastrukturen für die Prüfbarkeit der elektronischen Signaturen etc.
Aktuell sind die folgenden Anbieter seitens der Ärztekammern zugelassen (Reihenfolge alphabetisch):
- Bundesdruckerei
- medisign
- SHC
- T-Systems
Jeder Vertrauensdiensteanbieter bietet mindestens die kostenlose Identifizierung des Antragstellers in einer Postfiliale (sog. POSTIDENT-Verfahren) an. Darüber hinaus bieten die VDA weitere unterschiedliche Identifizierungsverfahren an (z. B. Video-Ident, Online-Identifizierung mittels des neuen Personalausweises).
Der eArztausweis ist für den Antragsteller kostenpflichtig; die Preise unterschieden sich von Anbieter zu Anbieter. Aktuell liegen die monatlichen Kosten bei ca. 8,00 €, die hälftig seitens ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erstattet werden.
Grob skizziert erfolgt die Beantragung eines eArztausweises aus Sicht des Antragstellers in folgenden Schritten:
1. Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters nach entsprechender Information,
2. (optional) Prüfen der Daten im Mitgliederportal der Ärztekammer und Übernahme dieser validen Daten in das Antragsportal des ausgewählten Anbieters,
3. Ausfüllen der verschiedenen Antragsunterlagen durch den Antragsteller;
- online im Antragsportal des Anbieters,
- mit der Möglichkeit des Hochladens eines Passbildes (Alternativ Foto aufkleben),
- ausdrucken und unterschreiben,
4. Identifizierung des Antragstellers anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, ggf. Aufenthaltsbescheinigung) mit Übergabe der Antragsunterlagen in der Identifizierungsstelle (z. B. Postfiliale).
Im Hintergrund erfolgten daraufhin eine Weiterleitung und Freigabe des Antrags durch die zuständige Ärztekammer gegenüber dem Anbieter. Sie prüft, ob der Antragsteller Mitglied der Ärztekammer und Arzt ist und erteilt dem Anbieter die Erlaubnis einen eArztausweis herzustellen. Der Anbieter produziert und versendet den eArztausweis – getrennt von einem PIN-Brief – an den Antragsteller.
Der Arzt / die Ärztin muss den erhaltenen Ausweis „in Betrieb nehmen“ bzw. aktivieren, das heißt es müssen individuelle PINs gesetzt und gegenüber dem Anbieter der Erhalt und die erfolgreiche Inbetriebnahme bestätigt werden. Daraufhin schaltet der Anbieter den Ausweis frei.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite, Ihrem IT-Dienstleister und als Vertragsarzt auch bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.