Sowohl die laufenden Renten des Versorgungswerkes als auch die bis zum 31.12.2020 erworbenen Anwartschaften der Mitglieder werden zum 1. Januar 2021 um jeweils 1 % erhöht. Dagegen bleibt der allgemeine Steigerungsbetrag (= Rentenanwartschaft, die bei 12maliger Zahlung des höchsten Angestelltenpflichtversicherungsbeitrages erworben wird) im Jahr 2021 unverändert und beträgt weiterhin 89,06 €.
Der Vorstand des Versorgungswerkes hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 gemeinsam mit dem unabhängigen Versicherungsmathematiker die Ergebnisse des versicherungs-mathematischen Gutachtens zum 31.12.2019 ausführlich analysiert, beraten und anschließend vorgenannte Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat hat diesen Beschlüssen am 29.06.2020 einstimmig zugestimmt. Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.10.2020 die Vorstandsbeschlüsse bestätigt.
Alle Versorgungswerke stehen weiterhin vor der Schwierigkeit, bei anhaltenden geringen Kapitalerträgen durch die nachhaltige Niedrigzinsphase auch noch längere Rentenlaufzeiten finanzieren zu müssen.
Das Zinsergebnis war im Jahr 2019 deutlich besser als im Vorjahr. Durch eine erfolgreiche Kapitalanlage konnte eine Nettoverzinsung von 3,37 % erzielt werden. Auch trotz dieses relativ guten Ergebnisses wurde der Rechnungszins (4 %) nicht ganz erreicht.
Damit die bilanzielle Risikotragfähigkeit des Versorgungswerkes und damit die Möglichkeit einer ertragsstarken Kapitalanlage gewahrt und weiter ausgebaut wird, wird die Zinsschwankungsreserve zum 31.12.2020 um weitere 22 Mio. € auf 111,0 Mio. € erhöht.
Aufgrund der relativ günstigen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 können neben der Dotierung der Reserven des Versorgungswerkes generationengerecht die Renten und Anwartschaften erhöht werden.
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Stellv. Geschäftsführerin
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