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Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung

 

Durch die Covid-19-Pandemie ist es Ärztinnen und Ärzten weiterhin kaum möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten.

Die Vertreterversammlung hat deswegen auf Vorschlag des Kammervorstandes die Regelung zum Selbststudium aus dem vergangenen Jahr verlängert. Auch für 2021 werden nun bis zu 50 Punkte anstatt der üblichen 10 Punkte in der Kategorie E „Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel“ anerkannt.

Fristverlängerung bis 30. September 2021

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie wurden seit 1. März 2020 alle Fortbildungszeiträume vorerst bis 30. Juni 2021 vorübergehend ausgesetzt, wodurch sich die individuellen Nachweiszeiträume um bis zu 16 Monate verlängerten.

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wurde bis zunächst 30. September 2021 verlängert. Zuletzt hatte das Bundesministerium für Gesundheit der Fristverlängerung bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag zugestimmt. Dieser hat mindestens alle drei Monate über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu entscheiden und die epidemische Lage derzeit bis Ende September 2021 bestätigt.

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66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/4003-271
Fax: 0681/4003-339
eMail: presse@aeksaar.de

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