Die aktuelle Novellierung des saarländischen Gesetzes „über das Friedhofs-Bestattungs- und Leichenwesen“ ist seit Februar 2021 in Kraft und machte auch eine Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes notwendig, die seit dem 25.06.2021 in Kraft ist.
Ein großer Eckpunkt bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes war nach Aussage des Gesundheitsministeriums das Ansinnen, eine Qualitätsverbesserung der ärztlichen Leichenschau und der Todesbescheinigungen zu erreichen. Im Saarland ist es wie in vielen anderen Bundesländern üblich, dass die Pflicht, eine Leichenschau durchzuführen, den niedergelassenen Ärzten übertragen ist. Es ist gesetzlich bestimmt, dass der leichenschauende Arzt die Leiche vollständig zu entkleiden und alle Körperregionen einschließlich der Körperöffnungen sowie explizit den Rücken und die behaarte Kopfhaut zu inspizieren hat. Er hat dabei die sicheren Anzeichen des Todes wie z.B. Leichenstarre und Totenflecken festzustellen und dann die Todesbescheinigung auszustellen.
Die nun neu eingeführten, verbesserten Formulare des vorläufigen Totenscheins und der Todesbescheinigung sollen zu einer Verbesserung der Dokumentation der äußeren Leichenschau beitragen. Diese Schriftstücke werden der niedergelassenen Ärzteschaft nunmehr auch auf der Saarland-Seite (www.saarland.de) zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt oder können über die post mortem App (REMAKS GmbH, Saarbrücken) erstellt werden.
Ein Bezug der Durchschreibsätze in Papierform bei der Klischat Offset-Druckerei, Neunkirchen-Wellesweiler ist ebenfalls möglich. Die noch als Durchschreibsatz vorliegenden Formulare der bisherigen Todesbescheinigung bzw. des vorläufigen Totenscheins können dabei ebenfalls noch bis 6 Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung (Dezember) als Bescheinigungen genutzt werden.
Weitere Informationen: https://www.saarland.de → Bestattungsrecht