Zur aktuellen Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den inhaftierten Pathologen Dr. H. nimmt die Ärztekammer wie folgt Stellung:
Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den inhaftierten Pathologen Dr. H. wurden die Räumlichkeiten der Ärztekammer des Saarlandes durchsucht. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen zu der Frage, ob durch ein Fehlverhalten auf Seiten der Ärztekammer Fehlbehandlungen durch den Pathologen Dr. H. ermöglicht wurden, die im weiteren Behandlungsverlauf auch zu tödlichen Komplikationen geführt haben.
Die Ärztekammer unterstützt die Ermittlungsbehörden, um schnellstmöglich die erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Die Gremien der Ärztekammer sind bereits über alle wesentlichen Verfahrensschritte informiert. Der Vorstand hat dem Präsidenten das Vertrauen ausgesprochen.
Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens kann die Ärztekammer derzeit keine weiteren Ausführungen machen.