Häusliche Gewalt bedeutet fortgesetztes Leid für die Opfer und deren Kinder und ist ein gesamtgesellschaftliches Problem - nicht nur zu Zeiten von Corona. Die Hellfeld-Statistiken weisen zwar gleichbleibende Fallzahlen auf, es muss aber davon ausgegangen werden, dass das Dunkelfeld gewachsen ist, weil viele Betroffene sich – auch bedingt durch die Corona Pandemie - keine Hilfe holen können oder wollen.Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle – die zuständigen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen wie auch die Zivilgesellschaft - sich der Problematik stellen und die Anstrengungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt intensivieren.
Aus diesem Grund hat das Gesundheitsministerium in Kooperation mit der Ärztekammer die 100-seitige Broschüre für Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte aktualisiert.
Sie bietet vielfältige Unterstützung zu
- Erkennen von gewaltverursachten Verletzungen,
- Umgang mit den Betroffenen,
- gerichtsverwertbarer Verletzungsdokumentation und zum
- Leistungsangebot des spezialisierten Hilfesystems inklusive Kontaktdaten
Für Opfer häuslicher Gewalt sind medizinische und zahnmedizinische Fachkräfte häufig die ersten und oftmals einzigen Ansprechpartner nach der Tat. „Mit der Broschüre möchten wir Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeit unterstützen. Wir möchten sie auch ermutigen, durch die gezielte Vermittlung an weiterführende Fachstellen den Betroffenen die Tür ins Hilfesystem zu öffnen und so für sich selbst Entlastung zu erfahren“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
„Gerade in Zeiten der Pandemie sind diese Fachkräfte in Praxen, Ambulanzen und Kliniken wichtige und jederzeit verfügbare Ansprechpersonen für die Opfer von Gewalt. Hier finden Betroffene zuverlässig Rat und Hilfe“ bekräftigt der Präsident der Ärztekammer, San. Rat Dr. Josef Mischo.
Die Broschüre wird an 2.700 niedergelassene und in Krankenhäusern tätige Ärztinnen und Ärzte versendet. Weitere Exemplare können zudem im Gesundheitsministerium und der Ärztekammer angefordert werden. Zudem ist sie im Netz eingestellt unter www.saarland.de/haeusliche-gewalt.