Seit September werden Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfung genannt, angeboten. Laut Coronavirus-Impfverordnung sollten grundsätzlich alle Impfberechtigten sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Insbesondere ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Immunschwäche, denn bei diesen Personengruppen (sogenannte „Low Responder“) kann es vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen.
Weiterführende, ausführliche Informationen bietet das Gesundheitsministerium >> .
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland zur Impfung in Haus-und Facharztpraxen >> .
Ergebnisse des heutigen "Impfgipfels" und die aktuellen Daten zu den flächendeckenden Impfmöglichkeiten im Saarland sind hier zu finden. >>