Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt nur bei engem Kontakt. Vor allem Kontakt mit Körperflüssigkeit und mit den typischen Hautveränderungen kann zu einer Infektion führen. Eintrittspforten sind kleinste Hautverletzungen sowie Schleimhäute. Dass Aerosole zu einer Infektion mit Affenpocken führen können, wird nach aktuellem Kenntnisstand als unwahrscheinlich erachtet.
Mit dem am 28.06.2022 vom Bund erhaltenen Impfstoff können 110 Personen im Saarland geimpft werden, da zum Erhalt eines vollständigen Impfschutzes zwei Dosen im Abstand von mindestens 28 Tagen verabreicht werden müssen. Für Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, ist nach aktuellem Wissensstand eine einmalige Impfung ausreichend.
Aktuell berät ein Expertengremium unter Berücksichtigung der am 21.06.2022 online veröffentlichten STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken über ein Impfkonzept für das Saarland. Wegen der limitierten Verfügbarkeit des Impfstoffes sollen bei der Impfung zunächst Betroffene bevorzugt werden, die dem Virus bereits ausgesetzt waren. Es soll also vorrangig Personen im Sinne einer Postexpositionsprophylaxe eine Impfung ermöglicht werden, d.h. zeitnah nach Kontakt mit einer infizierten Person. Die Impfung innerhalb von vier Tagen nach Exposition kann eine Infektion verhindern und nach bis zu 14 Tagen die Symptomatik mildern. Eine besondere Herausforderung für die Logistik ist, dass der Impfstoff bei -20°C gelagert werden muss und nach dem Auftauen im Kühlschrank nur zwölf Stunden haltbar ist.
Weitere Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Es gilt grundsätzlich, nun wachsam zu sein und die Möglichkeit einer Infektion mit Affenpocken bei den Differentialdiagnosen zu berücksichtigen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei einem Verdachtsfall in Bezug auf Affenpocken sowohl die Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG, als auch die Labor-Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 IfSG gelten.
Gemeinsam mit den Gesundheitsämtern und einem Expertengremium hat das Gesundheitsministerium einen Ablaufplan→ erarbeitet, der das Vorgehen bei einem MPX-Verdachtsfall darstellt. Wichtig für die Tätigkeit in der Praxis oder in der Klinik ist, dass im Verdachtsfall umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert wird. Die Kolleginnen und Kollegen dort stimmen den weiteren Ablauf jeweils ab.
Eine Übertragung erfolgt vor allem bei engem körperlichen Kontakt (z.B. sexuell oder face-to-face). Die letzten Wochen haben gezeigt, dass sich vorwiegend Männer infizieren, die Sex mit Männern (MSM) haben, insbesondere in Konstellation mit wechselnden Sexualpartnern.
Weitere Informationen:
RKI - Infektionskrankheiten A-Z - Affenpocken
Verdachtsabklärung und Maßnahmen, Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte