Die Gerichte im Saarland suchen dringend Sachverständige zur Begutachtung in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. In Betreuungsverfahren sollen Sachverständige Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sein oder Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie besitzen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG).
Ärzte mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie wären etwa Neurologen, aber auch andere Fachärzte, die durch ihre Tätigkeit oder Weiterbildung entsprechende Erfahrungen nachweisen können. Die Gutachten sind aufgrund einer persönlichen Befragung vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen und zu befragen (§ 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Den Inhalt des Gutachtens bekommt der Sachverständige durch einen gerichtlichen Beschluss vorgegeben.
Geht es um die Begutachtung in einem Unterbringungsverfahren, so soll der Sachverständige Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sein; er muss Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein (§ 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG).
Die Entschädigung der Sachverständigen beläuft sich auf 90€ pro Stunde in Betreuungsanordnungsverfahren (Honorargruppe M2 gem. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 Satz 1 JVEG) bzw. 120€ in Unterbringungsverfahren (Honorargruppe M3 gem. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 Satz 1 JVEG). Vergütet werden hierbei der Zeitaufwand für das Aktenstudium, die Begutachtung selbst und die Abfassung des Gutachtens.
Sollte Interesse an der Tätigkeit als Gutachter bestehen, so wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Abteilung Ärzte, Michael John unter michael.john@aeksaar.de. Herr John steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.