In die Wahlvorschläge kann nur aufgenommen werden, wer wählbar ist und schriftlich seiner Kandidatur zustimmt. Die Wahlvorschläge nebst Einverständniserklärungen und Unterstützungserklärungen müssen bis spätestens 19. März 2024, 17.00 Uhr, bei dem Wahlleiter einzureichen, der jedem Wahlvorschlag eine Nummer zuteilt, die sich nach der Reihenfolge des Eingangs richtet; gehen Listen zum gleichen Zeitpunkt ein, entscheidet das Los.
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