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Tarifabschluss MFA

 

Die Gehälter steigen über alle Tarifgruppen zum 1. März 2024 um 7,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1045 Euro und im dritten von 1075 auf 1130 Euro.
Darüber hinaus wurde eine einmalige Inflationsausgleichprämie für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte in Höhe von 500 Euro vereinbart. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 10 Monate. 

„Gestärkt durch mehr als 1.000 Medizinische Fachangestellte bei den Kundgebungen und weitere Tausend, die sich an dem bundesweiten Warnstreik beteiligt haben, sind wir in die vierte Tarifrunde gegangen. Beide Seiten mussten sich bewegen, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Es ist uns gelungen, die Gehälter beim Berufseinstieg deutlich zu verbessern, um nicht immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen zu verlieren. Das Einstiegsgehalt erhöht sich zum 1. März 2024 auf 2.700 Euro, so dass sich der Stundenlohn von 13,22 Euro auf 16,17 Euro erhöht. Mit diesem Abschluss steigen aber auch die Gehälter der erfahrenden Berufsangehörigen und fangen damit einen Teil der gestiegenen Kosten auf. Weiterhin gilt, dass sich Fortbildungen und die Übernahme von mehr Verantwortung für Medizinische Fachangestellte lohnt, denn der Gehaltstarifvertrag mit den sechs Tätigkeitsgruppen bietet viele Möglichkeiten zur Höhergruppierung und damit für faire Gehälter“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. 

Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA, ergänzt: „Wir haben mit dem Tarifabschluss einen weiteren Schritt getan, um den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften zu verringern und damit nicht noch mehr Beschäftigte an andere Branchen zu verlieren. Entscheidend ist nun, dass eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen umgesetzt wird. Nur so kann dem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden“. Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten sollen künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. 

Beide Tarifparteien sehen zudem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Politik in der Pflicht. Gesundheitsfürsorge sei Daseinsfürsorge und dafür müsse der Staat eintreten. Daher seien vor dem Hintergrund steigender Ausgaben auch aktuelle Forderungen von Kostenträgern sachgerecht, nachhaltige Lösungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen von politischer Seite endlich anzugehen, so die beiden Tarifpartner.

Die Tarifverträge werden online gestellt auf
www.vmf-online.de/mfa-tarife und
www.bundesaerztekammer.de/themen/gesundheitsberufe/medizinische-fachangestellte-mfa

Veröffentlichungsdatum

24.02.2024

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