Da Hausärztinnen und Hausärzte nach § 2 (1a) des Transplantationsgesetzes (TPG) ihre Patientinnen und Patienten auch über die Möglichkeit der Erklärungsabgabe im Organspende-Register informieren sollen, möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Hausärzteschaft hierbei unterstützen und auf mögliche Fragen von Patientinnen und Patienten vorbereiten.
Diese Themen werden behandelt:
- Wer kann sich in das Organspende-Register eintragen?
- Was ist für den Eintrag in das Organspende-Register nötig?
- Wie funktioniert der Eintrag in das Organspende-Register?
- Wer hat Zugriff auf die abgegebene Erklärung im Organspende-Register?
- Kann ich weiterhin den Organspendeausweis oder die Patientenverfügung für meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende nutzen?
- Hilfsangebote
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
- Mittwoch, 22.05.2024: 14–15 Uhr
- Freitag, 24.05.2024: 17–18 Uhr
- Mittwoch, 29.05.2024: 14–15 Uhr
- Freitag, 31.05.2024: 17–18 Uhr
- Mittwoch, 05.06.2024: 14–15 Uhr
- Donnerstag, 06.06.2024: 18–19 Uhr
- Freitag, 07.06.2024: 17–18 Uhr
- Donnerstag, 13.06.2024: 18–19 Uhr
- Freitag, 14.06.2024: 18–19 Uhr
- Mittwoch, 19.06.2024: 14–15 Uhr
- Weitere Termine werden ab August angeboten.
Bitte melden Sie sich bis zum 13.05.2024 bei der zuständigen Referentin der BZgA, Dr. Daniela Watzke unter hausarzt@bzga.de unter Nennung des Datums an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit den Einwahldaten. Frau Dr. Watzke steht Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Informationen rund um das Organspende-Register stellt die BZgA hier >> zur Verfügung. In dem Handout >> für hausärztliche Praxen finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Organspende-Register sowie QR-Codes zum Erklärfilm und zu den FAQ, die Sie Ihren Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen können.