Aktuelle Änderung des Berufsbildungsgesetzes: Neu ab 1. August 2024 ist § 15 Abs. 2 S.1 BBiG: Ab sofort gelten die Wegezeiten von der Arbeit zur Schule und von der Schule zur Arbeit als Arbeitszeit.
Für Rückfragen steht das Referat Aus- und Weiterbildung > Med. Fachangestellte zur Verfügung > MFA | Ärztekammer Saarland (aerztekammer-saarland.de)
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