Teilzeitausbildung
Seit dem 1. Januar 2020 haben alle Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Das ist für die gesamte Ausbildung oder für einen bestimmten Zeitraum möglich. Einzige Voraussetzungen: Auszubildende und Ausbilder müssen sich einig sein und die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen. Die wöchentliche Ausbildungszeit kann also auf maximal 19,25 Stunden gekürzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsschulzeit von der Teilzeitregelung unberührt bleibt. Also werden nur die Anwesenheitszeiten in der Ausbildungsstätte reduziert.