Der Berufsausbildungsvertrag bzw. Anschlussausbildungsvertrag für Medizinische Fachangestellte (§§ 10,11 Berufsausbildungsgesetz i.d.F. des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung – Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG BGBI I2005, S. 931 ff) wird in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen und ist notwendig für die Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 10 Prüfungsordnung.
Folgende Unterlagen sind bei der Ärztekammer einzureichen:
- Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis
- Ausbildungsvertrag (Ausfertigung für Ärztekammer des Saarlandes)
- Einzugsermächtigung (im Original) bezüglich der Gebühren für die Eintragung und Überwachung des Ausbildungsverhältnisses
- Erstuntersuchungsbogen in Fotokopie (bei Auszubildende unter 18 Jahren)