Sollten sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Höhe und Zusammensetzung einer ärztlichen Rechnung ergeben, haben Sie die Möglichkeit, sofern eine direkte Klärung mit dem erstellenden Arzt erfolglos bleibt, diese unverbindlich durch die Ärztekammer prüfen zu lassen. Bitte übersenden Sie zu diesem Zweck eine Ablichtung der Rechnung mit einem Anschreiben, in welchem die strittigen Punkte dargelegt werden, an die Ärztekammer mit dem Betreff "Antrag auf Liquidationsprüfung".
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass Begutachtungen zu GOÄ-Liquidatonen durch die Ärztekammer rein unverbindliche gutachterliche Äußerungen darstellen und die Vertragsparteien rechtlich nicht binden. Die Begutachtung kann von der Bezahlung einer Gebühr gem. der Verwaltungsgebührenordnung abhängig gemacht werden. Über eventuell im Einzelfall anfallende Kosten wird der Antragsteller im Vorfeld informiert.