Die Ärztekammer des Saarlandes erhält derzeit zahlreiche Anfragen in Bezug auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von „Hina Alber – Privatarzt per Telemedizin“ ausgestellt wurden. Ausweislich der Bescheinigungen wurden diese „aufgrund Fernuntersuchung mittels Fragebogen“ ausgestellt, also vermutlich über ein Online-Portal bezogen. Eine Praxisadresse ist auf den entsprechenden Bescheinigungen nicht genannt. Bei der angegebenen Telefonnummer handelt es sich um eine saarländische Vorwahlnummer, die Telefonnummer ist aber nicht erreichbar.
Nach den uns bislang vorgelegten Bescheinigungen weisen wir auf folgendes hin:
Ein Arzt oder eine Ärztin mit dem Namen Hina Alber ist bei der Ärztekammer des Saarlandes nicht registriert. Informationen zu dieser Person liegen uns nicht vor. Die Ausübung der ambulanten Heilkunde ist an die Niederlassung in einer Praxis gebunden. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der Ärztekammer anzuzeigen. Wir gehen daher aktuell davon aus, dass es sich nicht um eine/n im Saarland niedergelassene/n Arzt/Ärztin handelt. Es ist nicht bekannt, ob es sich überhaupt um einen Arzt/eine Ärztin handelt.