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Statusfeststellung Honorartätigkeit

 

Es wird empfohlen, binnen eines Monats nach Aufnahme einer Honorartätigkeit zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV zu beantragen. Das Statusfeststellungsverfahren soll Rechtssicherheit darüber geben, ob durch die Ausübung der Tätigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung begründet wird oder Selbständigkeit gegeben ist.

Die rechtzeitige Antragstellung ist mit Blick auf die Möglichkeit, sich davon zugunsten der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk befreien zu lassen, wichtig. Bei Ausübung einer Honorararzttätigkeit für mehrere Auftraggeber ist für jede Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren erforderlich. Um eventuelle finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen einzuhalten.

Der Antrag auf Statusfeststellung kann elektronisch über den Link gestellt werden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0027. Der Antrag kann auch direkt vor Ort bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung gestellt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (Telefon 030/865-0).

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Curto
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
Tel.: 0681/4003-321
Fax: 0681/4003-330
E-Mail: petra.curto@aeksaar.de

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Fax: +49 681 4003-340
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