Mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer des Saarlandes endet die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Pflichtmitgliedschaft endet auch bei Aufnahme einer Tätigkeit als Beamter oder Sanitätsoffizier.
Mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer des Saarlandes endet die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Pflichtmitgliedschaft endet auch bei Aufnahme einer Tätigkeit als Beamter oder Sanitätsoffizier.