Geburtsjahrgänge ab 1965 erhalten Altersrente ab dem Kalendermonat nach Vollendung des 67. Lebensjahres.
Für die Geburtsjahrgänge 1948 bis 1964 wird die Altersgrenze seit 2013 von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr schrittweise angehoben (§ 20 Abs. 1 der Satzung).